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Verkehrssicherung / Baustellenabsicherung

Die Sicherung von Arbeitsstellen innerhalb geschlossener Ortschaften oder Landstraßen ist per Gesetz vorgeschrieben und muss stets sorgfältig, gewissenhaft und mit fachlicher Kompetenz durchgeführt werden. Der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer sowie der Mitarbeiter und deren Maschinen steht an oberster Stelle und muss jederzeit gewährleistet werden. Bei ungenügender Qualifizierung drohen dem verantwortlichem in einem Schadenfall rechtliche Konsequenzen.

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Geschult nach MVAS 99, RSA 95 und ZTV-SA 97 kümmere ich mich gerne um Ihr Anliegen im Bereich der Verkehr- oder Baustellensicherung wie zB. Beantragung einer Halteverbotszone für Heckenschnitte, Umzug oder Anlieferung bei Ihnen vor der Haustüre damit gefahrlos gearbeitet werden kann.

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